Der Zugang zu kultureller Bildung ist gemäß der UNESCO Menschenrechtskonvention (Artikel 22 ff.) ein allgemeingültiges Menschenrecht. Sie bietet in allen Lebensphasen die Möglichkeit, sich kritisch und kreativ mit dem eigenen Selbstverständnis, kulturellem Erbe, der aktuellen gesellschaftlichen Situation und mit Zukunftsperspektiven auseinanderzusetzen.
Darüber hinaus fördert sie Kreativität und einen bewussten Umgang mit kultureller Vielfalt. Nicht umsonst wird Kulturelle Bildung auch für die berufliche Weiterbildung mit Kreativitätsforderung in Verbindung gebracht. Nur so können Erwachsene als ein im Prozess befindliches Lebewesen betrachtet werden, statt als fertiges Produkt.
Mit unserer Bühne und dem großen Saal sind bei uns vor allem Veranstaltungen im Bereich Tanz und Theater gefragt. Der Park und die Umgebung bieten Anregungen für Malkurse und in den ruhigen Seminarräumen ist konzentriertes Arbeiten an literarischen Texten sehr gut möglich.